Stadtgemeinde Voitsberg
Stadtgemeinde Voitsberg

Raumordnung

Aufgrund des Vorliegens wesentlich geänderter Planungsvoraussetzungen und aus Anlass der Revision hat die Stadtgemeinde Voitsberg vor, das geltende 4. Örtliche Entwicklungskonzept samt Entwicklungsplan und den geltenden 4. Flächenwidmungsplan neu zu erstellen (Revision).

Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Baulandvorhaben und sonstige Planungs-anregungen in der Zeit von 08.04.2024 bis 05.07.2024 der Stadtgemeinde Voitsberg, Hauptplatz 1, 8570 Voitsberg (Parteienverkehrszeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Di. u. Do. 13:30 – 17:00 Uhr) bekanntzugeben.

Ein Formular für die Abgabe von Planungsinteressen erhalten Sie im Rathaus der Stadtgemeinde Voitsberg sowie unten als downloadbare PDF-Datei (Antrag Revision). Diese können Sie dann gerne persönlich im Rathaus abgeben oder an stadtgemeinde@voitsberg.gv.at mailen.

Grundstückseigentümer:innen, deren Grundstücke bereits mit einer Bebauungsfrist gem. § 36 StROG 2010 belegt bzw. für deren Grundstücke privatwirtschaftliche Maßnahmenverträge gem. § 35 StROG 2010 abgeschlossen wurden und für welche nach wie vor keine widmungskonforme Bebauung (zumindest bewilligter Rohbau) erfolgt ist, haben der Stadtgemeinde mitzuteilen, wie Sie mit Ihren Grundstücken zukünftig umgehen werden. Allenfalls ist sodann die Investitionsabgabe/Raumordnungsabgabe durch die Stadtgemeinde einzuheben.

  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht garantiert werden kann, dass im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan ausgewiesenes Bauland bei der vorgesehenen Revision des Flächenwidmungsplanes beibehalten wird.
  • Beachten Sie Mobilisierungsmaßnahmen (zukünftig für 5 Jahre)
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